Machen Sie Ihren eigenen Green Deal – mit Rendite und ESG
Ihr Kapital für ein grünes Europa…
Der European Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden. Zum European Green Deal gehört ganz wesentlich die Aktivierung von privatem Kapital für nachhaltige Investitionen. Die EU-Regulierung dazu besteht aus den drei Teilen: Offenlegungsverordnung, Taxonomieverordnung und MiFID II (ESG-Präferenzabfrage) und bringt ordentlich Bewegung in den Markt. Bewegung ist gut, aber was ist mit Richtung und Geschwindigkeit?
…in den Mühlen der Regulatorik
Ende Juli 2022, also rund eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung, sind die Technischen Regulierungsstandards im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie sind am 14. August 2022 in Kraft getreten und ab 1. Januar 2023 anzuwenden. „Die BaFin weist darauf hin, dass einige Anhänge der im Amtsblatt veröffentlichten deutschen Sprachfassung redaktionelle Versehen enthalten“, hieß es in einer Mitteilung der BaFin von Mitte August. Bereits am 24. Juni hatte die EU-Kommission eine Erklärung veröffentlicht, dass der Anwendungszeitpunkt der „Technischen Regulierungsstandards der Informationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (KID PRIIP-RTS) nochmals vom 1. Juli 2022 auf Januar 2023 verschoben würde. Solche Rechtsakte treten stets 20 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, also am 14. Juli. Darauf wies die BaFin hin. Die RTS wäre deshalb streng genommen in den ersten beiden Juli-Wochen anzuwenden gewesen, dann wieder nicht und ab 2023 dann erneut. Die BaFin kündigte an, sie werde die neuen Anforderungen erst ab Januar 2023 „in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen“. Bei einer BaFin-Veranstaltung zu Sustainable Finance in Berlin im September 2022 bemerkte der BaFin-Präsident Mark Branson die „dynamische regulatorische Lage“ und fügte hinzu, das „wahrzunehmende Chaos ist ja sehr kreativ und unterstreicht, wieviel Interessantes aktuell parallel entsteht.“ Internationale und nationale Regulatoren sind mit ihrem Teil zur Gestaltung des Green Deals stark gefordert.
Starten statt Warten: 50 Prozent CO²-Reduktion bis 2029
Wir von der HanseMerkur Trust AG warten nicht auf die Regulatoren, sondern setzen auf unternehmerische Initiative. Deshalb finanzieren wir Unternehmen, die sich ESG-seitig verbessern. Das nennen wir Best-in Transition. Als Mitglied der HanseMerkur Gruppe und Teil der Net-Zero Asset Owner Alliance reduzieren wir freiwillig bereits bis 2029 die CO²-Emissionen des Gesamtportfolios der Versicherungsgruppe um mindestens 50 Prozent. Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gemäß dem Pariser Klimaabkommen. Auch darüber hinaus verfolgen wir mit unseren ESG-Fonds anspruchsvolle Strategien für eine nachhaltige Zukunft.. Machen Sie Ihren eigenen Green Deal und investieren Sie in die ESG-Fonds mit FNG-Siegel der HanseMerkur Trust AG.